Deutschland·Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 488–498

Darlehensvertrag

Rechtssicherer Privatkredit-Vertrag nach deutschem Recht (BGB).


Pays

Deutschland

Devise

EUR (€)

Loi applicable

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 488–498

Seuil

Keine gesetzliche Mindestgrenze (Schriftform empfohlen)

Déclaration

Zinseinkünfte beim Finanzamt meldepflichtig

Langue

Deutsch


À propos de ce modèle

Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen (auch Privatdarlehen genannt) ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag, der die Rückzahlung einer geliehenen Geldsumme regelt. In Deutschland richtet sich der Darlehensvertrag nach den §§ 488–498 BGB. Obwohl keine Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie dringend empfohlen. Ab 10.000 € sollte zudem ein Notar hinzugezogen werden.

Clauses du contrat

  1. 1

    Vertragsparteien

    Vollständige Namen, Adressen und Geburtsdaten beider Parteien (Darlehensgeber und Darlehensnehmer). Diese Angaben sind für die eindeutige Identifikation im Streitfall unerlässlich.

  2. 2

    Darlehensbetrag

    Der genaue Betrag in Euro, in Ziffern und Buchstaben. Datum der Auszahlung oder Überweisung angeben.

  3. 3

    Rückzahlungsmodalitäten

    Genaue Rückzahlungstermine, Beträge und Zahlungsweise. Ein klarer Rückzahlungsplan verhindert Missverständnisse.

  4. 4

    Zinssatz

    Der vereinbarte Zinssatz oder die ausdrückliche Bestätigung, dass das Darlehen zinsfrei ist. In Deutschland gilt der gesetzliche Zinssatz (§ 246 BGB: 3,12 % ab 2024), wenn keine Vereinbarung getroffen wird.


Note — Ce modèle est fourni à titre informatif. PactApp génère des contrats conformes à la législation en vigueur, mais ne constitue pas un cabinet juridique. Pour les situations complexes ou les montants importants, consultez un professionnel du droit.

Questions fréquentes

Muss ein Darlehensvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Nein, gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Aber ohne schriftlichen Vertrag ist die Existenz des Darlehens vor Gericht kaum beweisbar. Eine schriftliche Form wird daher dringend empfohlen.

Müssen Zinsen aus Privatdarlehen versteuert werden?

Ja. Zinseinkünfte aus Privatdarlehen sind in Deutschland steuerpflichtig. Sie müssen in der Steuererklärung unter Kapitalerträge (Anlage KAP) angegeben werden.

Gilt eine elektronische Unterschrift für einen Darlehensvertrag?

Ja. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) gemäß eIDAS-Verordnung hat die gleiche rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift in Deutschland.

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