Privates Darlehen
Rechtskonformer Darlehensvertrag nach Schweizer Recht (OR Art. 312–321).
Pays
Schweiz
Devise
CHF (Fr.)
Loi applicable
Obligationenrecht (OR) Art. 312–321
Seuil
Keine gesetzliche Mindestgrenze
Déclaration
Zinseinkünfte in der Steuererklärung deklarieren
Langue
Deutsch / Français
À propos de ce modèle
In der Schweiz wird das private Darlehen durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Artikel 312 definiert den Darlehensvertrag als Vertrag, durch den der Darleiher dem Borger Geld oder andere vertretbare Sachen übergibt. Es gibt keine Formvorschrift, aber ein schriftlicher Vertrag ist für Beweiszwecke dringend empfohlen. Zinsen müssen in der Steuererklärung deklariert werden.
Clauses du contrat
- 1
Vertragsparteien
Vollständige Personalien beider Parteien inkl. AHV-Nummer (optional) und Wohnadressen.
- 2
Darlehensbetrag
Betrag in CHF, in Ziffern und Buchstaben. Datum und Methode der Übertragung (Banküberweisung empfohlen).
- 3
Zinssatz
Vereinbarter Zinssatz oder ausdrückliche Vereinbarung eines zinslosen Darlehens. Wucherzinsverbot (OR Art. 73): max. 15 % für private Darlehen.
- 4
Rückzahlungsplan
Fälligkeitsdaten, Teilbeträge und Zahlungsweise. Vorzeitige Rückzahlung sollte geregelt werden.
Note — Ce modèle est fourni à titre informatif. PactApp génère des contrats conformes à la législation en vigueur, mais ne constitue pas un cabinet juridique. Pour les situations complexes ou les montants importants, consultez un professionnel du droit.
Questions fréquentes
Brauche ich einen Notar für ein privates Darlehen in der Schweiz?
Nein. Ein schriftlicher Privatvertrag genügt. Ein Notar ist nur für Immobiliendarlehen mit Hypothek erforderlich.
Welcher Zinssatz gilt ohne Vereinbarung?
Ohne Zinsvereinbarung gilt das gesetzliche Zinsverbot nicht automatisch. Der Darleiher kann Zinsen zum üblichen Satz verlangen. Ein zinsfreies Darlehen muss ausdrücklich vereinbart werden.
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